Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Schüler einer iPad-Klasse keinen Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten eines Tablets durch den Grundsicherungsträger haben (Az. L 7 AS 66/19).
Source: DATEV
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Schüler einer iPad-Klasse keinen Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten eines Tablets durch den Grundsicherungsträger haben (Az. L 7 AS 66/19).
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