+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Dasd LG München I hat die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie der darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlüsse der Hauptversammlungen festgestellt (Az. 5 HK O 15710/20).
Source: DATEV