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Das FG Baden-Württemberg legt dem EuGH die Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vor, ob die Steuerbefreiungsnorm für Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaften (§ 4 Nr. 13 UStG) mit der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vereinbar ist (Az. 14 K 3709/16).
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