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Das FG Bremen hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Das Finanzgericht ist davon überzeugt, dass die im Juli 2017 eingeführte kommunale Vergnügungssteuer für das Vermitteln und Verfolgen von Wetten (Wettbürosteuer) verfassungswidrig ist (Az. 2 K 37/19).
Source: DATEV STeuer