Das LG Bochum hat dem Betreiber des Onlineshops Clevertronic untersagt, auf seiner Webseite zu behaupten, dass er seine Produkte „CO2-neutral“ versendet. Unzulässig sei auch die Werbung mit „Nachhaltig & regional“ auf der Webseite. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands statt (Az. I-19 O 24/25).
Source: DATEV
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