Der EuGH hat den Beschluss der EU-Kommission bestätigt, dass Irland von den Fluggesellschaften, die eine rechtswidrige staatliche Beihilfe erhalten haben, 8 Euro je Fluggast zurückfordern muss. Die Differenz zwischen dem reduzierten und dem normalen Satz der irischen Fluggaststeuer stelle eine rechtswidrige staatliche Beihilfe dar, die unabhängig davon zurückzufordern sei, welchen Nutzen die Fluggesellschaften tatsächlich aus der Beihilfe gezogen haben (Rs. C-164/15 P, C-165/15 P).
Source: DATEV STeuer
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