Das VG Trier hat in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagungsverfügung zur Haltung von mehr als zwei Hunden in einer Außenzwingeranlage bestätigt (Az. 7 L 3342/21).
Source: DATEV
Das VG Trier hat in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagungsverfügung zur Haltung von mehr als zwei Hunden in einer Außenzwingeranlage bestätigt (Az. 7 L 3342/21).
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