Die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung wurde lt. Bundesregierung bis 30. April 2021 verlängert. Arbeitgeber müssen weiterhin überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist.
Source: DATEV
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