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Mit dem geplanten Hinweisgeberschutzgesetz will der Gesetzgeber Personen, die Rechtsverstöße melden oder offenlegen, besser schützen. In ihrer aktuellen Stellungnahme vermisst die BRAK u. a. Anreize zur internen Meldung und die Möglichkeit anonymer Meldungen, zudem hält sie den Bußgeldrahmen für ungenügend.
Source: DATEV