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Der DStV reicht seine Stellungnahme zur Bewertung der Hinweisgeberschutz-Richtlinie bei der EU-Kommission ein. Dabei fordert der DStV, dass die Beraterschaft, wie Rechtsanwälte, vom Anwendungsbereich ausgenommen wird. Dafür muss eine irreführende Sprachüber-setzung korrigiert werden.
Source: DATEV