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Durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde der allgemeine Umsatzsteuersatz für die Zeit von 01.07. bis 31.12.2020 gesenkt. Dies betrifft auch die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte. Die Handhabung hat der BRAK-Ausschuss Steuerrecht in Handlungshinweisen zur Absenkung der Umsatzsteuersätze erläutert; diese wurden nunmehr im Hinblick auf die ab 01.01.2021 eintretende Wieder-Anhebung der Umsatzsteuersätze aktualisiert.
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