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Das Hinterbliebenengeld ist kein Ausgleich für den Verlust eines Lebens. Es ist vielmehr eine Entschädigung für die Trauer und das seelische Leid, die durch den Verlust eines besonders nahestehenden Menschen ausgelöst werden. Darauf wies das OLG Koblenz hin (Az. 12 U 870/20).
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