+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die EU-Kommission will den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der COVID-19-Pandemie bis zum 30.06.2021 verlängern und seinen Geltungsbereich anpassen. Einen entsprechenden Vorschlagsentwurf hat sie nun den Mitgliedstaaten vorgelegt.
Source: DATEV