Die Glasfaser-Werbung auf der Internetseite des Anbieters 1&1 vermittelte einen falschen Eindruck: Auch für Verbraucher mit Kupferleitung auf der letzten Meile schien Highspeed-Internet verfügbar, ein sog. Glasfaser-DSL-Tarif war buchbar. Nach Verbraucherbeschwerden reichte der vzbv Klage ein. Das LG Koblenz hat den Verstoß wegen Irreführung bestätigt (Az. 3 HK O 69/24).
Source: DATEV
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