+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das VG Karlsruhe hat die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen abgelehnt, den Antragstellerinnen gegen eine der Beigeladenen, der Max-Planck-Förderstiftung, von der Stadt Heidelberg erteilte Baugenehmigung erhoben haben (Az. 2 K 2030/23 u. a.).
Source: DATEV