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Das AG München wies die Klage eines Piloten gegen ein Versicherungsunternehmen auf Zahlung aus Hausratversicherung für einen aus seinem Pkw entwendeten Koffer mittels einer sog. Relay-Attack (Umgehen des Keyless-Go-Systems durch Abfangen des Funksignals) ab (Az. 274 C 7752/19).
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