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Senioren, die ein Hausnotrufsystem nutzen, damit sie im Ernstfall schnell Hilfe erhalten, können die Kosten dafür in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das hat das FG Baden-Württemberg jetzt in einer vom BdSt unterstützten Musterklage entschieden (Az. 5 K 2380/19).
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