Das AG München hatte zu entscheiden, ob ein Mobilfunkbetreiber einen Unternehmer mit einem Flatrate-Handy-Vertrag auf stark ansteigende Auslandsgebühren hinweisen muss – sog. Informationspflicht (Az. 113 C 23543/20).
Source: DATEV
Das AG München hatte zu entscheiden, ob ein Mobilfunkbetreiber einen Unternehmer mit einem Flatrate-Handy-Vertrag auf stark ansteigende Auslandsgebühren hinweisen muss – sog. Informationspflicht (Az. 113 C 23543/20).
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