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Laut FG Baden-Württemberg ist die häusliche Pflege durch einen polnischen Pflegedienst als außergewöhnliche Belastung auch dann abzugsfähig, wenn es sich bei den eingesetzten Betreuungskräften nicht um ausgebildetes Pflegefachpersonal handelt (Az. 5 K 2714/15).
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