Die Grundsteuer in Deutschland wird umfassend reformiert. Dieses Ziel verfolgt der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/11085). Für die Erhebung der Steuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können. Dafür soll mit einem gesonderten Gesetz das Grundgesetz geändert werden.
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare