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Mit Blick auf die Neuausrichtung der Grundsteuer haben sich die Landesregierung Schleswig-Holstein und die kommunalen Landesverbände über zu erwartende Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Grundstücksarten ausgetauscht. Diese sind Folge des Bundesgesetzes zur Reform der Grundsteuer, welches u. a. in Schleswig-Holstein angewandt wird. Die Landesregierung hat den kommunalen Landesverbänden das Angebot gemacht, einen Gesetzentwurf einzubringen, der den Kommunen differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke ermöglicht.
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