Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 06.05.2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern wurde erneut verlängert, nunmehr bis zum 30.06.2021 (Az. IV B 3 – S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
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