+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Für die gegenüber einer Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen ergangene Sperrungsanordnung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet fehlt es an einer Rechtsgrundlage. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 2 K 1026/22.KO).
Source: DATEV