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Die EU-Kommission ist nach einer eingehenden Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Körperschaftsteuerbefreiung für Zinsen und Tantiemen in Gibraltar sowie fünf Steuervorbescheide einen Verstoß gegen die EU-Beihilfevorschriften darstellen. Die Begünstigten müssen nun Steuernachzahlungen von rund 100 Mio. Euro an Gibraltar leisten.
Source: DATEV STeuer