Das FG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob der Gewinn aus der Rückübertragung einer Mitarbeiterbeteiligung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört (Az. 14 K 2209/17).
Source: DATEV
Das FG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob der Gewinn aus der Rückübertragung einer Mitarbeiterbeteiligung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört (Az. 14 K 2209/17).
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