Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ist § 146b AO – neu – eingefügt worden. Nach dem 31. Dezember 2017 ist diese Regelung anzuwenden. Der Anwendungserlass zur AO ist daher entsprechend zu ergänzen. Das BMF teilt mit, dass im Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014, mit sofortiger Wirkung nach der Regelung zu § 146 die im Schreiben enthaltene Regelung zu § 146b eingefügt wird (Az. IV A 4 – S-0316 / 13 / 10005 :054).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare