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Der Gesetzentwurf zur Eindämmung sog. Share Deals hat lt. FinMin Baden-Württemberg den Finanzausschuss des Bundestages passiert. Damit nimmt das Gesetzgebungsverfahren, das Steuergestaltungsmodelle beim indirekten Erwerb von Grundstücken möglichst unattraktiv machen soll, eine wichtige Hürde. Mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat könnte es zum 1. Juli 2021 in Kraft treten.
Source: DATEV