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Das am 18. März 2021 in Kraft getretene Gesetz zur strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche regelt den Geldwäschetatbestand neu. Mit dieser Neuregelung ist der Vortatenkatalog des § 261 StGB entfallen. Hiergegen hatte sich die WPK in ihren Stellungnahmen zum Referentenentwurf und zum Regierungsentwurf ausgesprochen.
Source: DATEV