+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das FG Münster entschied, dass geringfügige Mängel in der Kassenführung eines Imbissbetriebs keine über die konkreten Auswirkungen dieser Mängel hinausgehenden Hinzuschätzungen rechtfertigen (Az. 1 K 3085/17).
Source: DATEV