Das VG Göttingen hat einer Klage stattgegeben, mit der sich die Eigentümerin eines denkmalgeschützten Gebäudes gegen den geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses nebst Stellplätzen gewendet hatte (Az. 2 A 92/22).
Source: DATEV
Das VG Göttingen hat einer Klage stattgegeben, mit der sich die Eigentümerin eines denkmalgeschützten Gebäudes gegen den geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses nebst Stellplätzen gewendet hatte (Az. 2 A 92/22).
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