EuGH-Generalanwalt Emiliou sprach sich für die Nichtigerklärung der Mindestlohn-Richtlinie aus. In der Begründung gab er an, dass der EU die Zuständigkeit für den Erlass der Richtlinie fehle. Alle Aspekte der Lohnfestsetzungssysteme seien Sache der Mitgliedstaaten (Rs. C-19/23).
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