Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hat dem EuGH in seinen Schlussanträgen vom 11. März 2021 in der Rechtssache Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster (C-66/20) vorgeschlagen zu entscheiden, dass eine Finanzbehörde keine Europäische Ermittlungsanordnung (EIO) erlassen darf. Das berichtet die BRAK.
Source: DATEV
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