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Das BMF hat den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2022 und die Entwürfe der geänderten Programmablaufpläne veröffentlicht (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :005).
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