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Nach der Bestätigung im parlamentarischen Verfahren ist das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeichergesetz) am 29.04.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und ab 30.04.2022 fristgemäß in Kraft.
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