+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das OLG Frankfurt entschied, dass ein funktionierendes, dem Willen der Kinder entsprechendes Umgangsmodell nicht zu Gunsten eines Wechselmodells bei mangelnder Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern abzuändern ist (Az. 3 UF 144/20).
Source: DATEV