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Das VG Neustadt hat bestätigt, dass eine Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen werden darf, nachdem der Betroffene im öffentlichen Straßenverkehr einen E-Scooter mit 1,61 Promille gefahren und ein daraufhin nach Abschluss des Strafverfahrens von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten nicht vorgelegt hatte (Az. 1 L 873/20.NW).
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