Ist auf einem Schriftsatz das falsche Aktenzeichen angegeben und wird es deshalb bei Gericht falsch zugeordnet, ist die Frist dennoch gewahrt. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (Az. VI ZR 166/22).
Source: DATEV
Ist auf einem Schriftsatz das falsche Aktenzeichen angegeben und wird es deshalb bei Gericht falsch zugeordnet, ist die Frist dennoch gewahrt. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (Az. VI ZR 166/22).
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