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Der Bundestag hat am 05.06.2024 den Antrag „Abschaffung des Solidaritätszuschlags – Erster Schritt einer umfänglichen Steuerreform zur Entlastung des Mittelstands, von Unternehmen sowie Arbeitnehmern“ (BT-Drucks. 20/11149) in 2./3. Lesung zurückgewiesen.
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