+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BGH hat nun sein Urteil (XI ZR 26/20) zu den unzulässigen AGB der Postbank begründet. Aus der Gesamtschau ergeben sich nach Auffassung des vzbv weitgehende Rückerstattungsansprüche für Kunden der Postbank und anderer Geldinstitute.
Source: DATEV