Der Finanzausschuss des Bundestages hat Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vieler junger innovativer Unternehmen, sog. Startups, beschlossen. Das Gremium stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (18/9986, 18/10348) zu.
Source: DATEV STeuer
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