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Das BMF-Schreiben vom 14. Januar 2021 zur Anwendung von § 35c EStG und der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV) wird ersetzt und neu gefasst (Az. IV C 1 – S 2296-c/00004/018/050).
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