+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat seine Rechtsprechung zur Beurteilung des Einreisemotivs von Asylbewerbern präzisiert und damit die Rechte von Flüchtlingen gestärkt (Az. L 8 AY 33/16).
Source: DATEV