Das bayerische Finanzministerium teilt mit, dass die bayerische Finanzverwaltung vom 21.12.2016 bis einschließlich 01.01.2017 von allen Maßnahmen absieht, die in der Weihnachtszeit als Belastung empfunden werden können.
Source: DATEV STeuer
Das bayerische Finanzministerium teilt mit, dass die bayerische Finanzverwaltung vom 21.12.2016 bis einschließlich 01.01.2017 von allen Maßnahmen absieht, die in der Weihnachtszeit als Belastung empfunden werden können.
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