Auch in diesem Jahr hält die Hessische Finanzverwaltung an ihrer Tradition des sog. Weihnachtsfriedens fest, vom 20. bis 31.12.2018 von belastenden Maßnahmen für die Bürger abzusehen. Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint.
Source: DATEV STeuer
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