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Das seit dem 02.10.2017 an die Stelle der OFD Niedersachsen getretene Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) weist darauf hin, dass die Finanzämter seit dem 01.01.2018 gemäß § 146b AO bei Betrieben der Bargeldbranche unangekündigt eine sog. Kassennachschau vornehmen können.
Source: DATEV STeuer