+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat die Finanzämter des Landes angewiesen, in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2017 auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen zu verzichten.
Source: DATEV STeuer