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Der 7. Senat des FG Niedersachsen hat in zwei Urteilen die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) für Angehörige der steuerberatenden Berufe erneut bestätigt (Az. 7 K 186/23 und 7 K 187/23).
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