+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Eine unzutreffende Auslegung des Zollkodexes durch die nationale Zollbehörde führt zu einer Verzinsung von daraus entstandenen Rückzahlungsansprüchen. So entschied das FG Hessen (Az. 7 K 998/20).
Source: DATEV