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Vor dem Hintergrund des Außerkrafttretens des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG) am 1. November 2020 setzt sich die FDP-Fraktion im Bundestag für eine Reform des Gesetzes ein, mit der Verbraucher- und Anlegerrechte gestärkt und der Rechtsstaat effizienter gemacht werden soll.
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