+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die Kündigung eines Mitarbeiters eines Kreditinstituts ist unwirksam, weil er außerordentlich unkündbar ist. Eine ordentliche Kündigung hätte ausgereicht, diese sei aber tarifvertraglich ausgeschlossen. So entschied das LAG Düsseldorf (Az. 6 Sa 420/20).
Source: DATEV